Montag, 22. September 2008

Mehr Unterrichtungs und Anhörungsrechte für 14,5 Millionen Arbeitnehmer

Es gibt derzeit in 820 großen Unternehmen Europäische Betriebsräte, dierund 14,5 Millionen Beschäftigte in der gesamten EU vertreten. Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesvorschlag angenommen, der die Rolle dieser Betriebsräte bei der Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten verbessern soll. Ziel des Vorschlags ist u.a., die Zahl der Betriebsräte zu erhöhen und die Rechtssicherheit bei ihrer Einsetzung und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewährleisten. Darüber hinaus wird diese Initiative die Rechtsinstrumente der Gemeinschaft im Bereich von Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer vereinfachen, zu mehr Kohärenz führen und ihre Wechselwirkung verstärken.Die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 94/95/EG, die vom Europäischen Parlament und vom Rat im Zuge des Mitentscheidungsverfahrens geprüft werden müssen, haben folgende Ziele:- weitere Präzisierung der Konzepte von Unterrichtung und Anhörung; - Festlegung der Zuständigkeiten der Europäischen Betriebsräte und Verknüpfung der einzelstaatlichen und EU-weiten Ebenen von Unterrichtung und Anhörung- Anpassung der Auffangbestimmungen, die als Benchmarks bei der Festlegung vereinbarter und angepasster Regeln auf Unternehmensebene gelten;- Bereitstellung von Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmervertreter, die gleichzeitig verpflichtet werden, den Arbeitnehmern Bericht zu erstatten, sowie Anerkennung der Rolle der Gewerkschaften;- Anpassung der Europäischen Betriebsräte im Falle wesentlicher Veränderungen der Unternehmensstruktur.Dazu Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit: „Wir müssen sicherstellen, dass die Europäischen Betriebsräte ihren Aufgaben im Rahmen eines ausgewogenen Globalisierungsprozesses umfassend nachkommen können und die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die damit verbundenen Chancen zu nutzen.“„Im Interesse der Beschäftigten sowie der Unternehmen müssen die Europäischen Betriebsräte zu einem wirksamen Instrument werden, um den grenzübergreifenden sozialen Dialog in großen Unternehmen zu verstärken, die Verfahren der Unternehmensführung (Corporate governance) zu verbessern und den Wandel auf sozial verantwortliche Weise zu antizipieren und zu begleiten. Unser Vorschlag zielt darauf ab, dass die Europäischen Betriebsräte häufiger bei länderübergreifenden Umstrukturierungsmaßnahmen angehört werden“, fügte er hinzu.

Quelle: Fischer & Partner LLP

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