Montag, 22. September 2008

Verlust beim Verkauf von GmbH-Anteilen an eigenes Unternehmen ist steuerwirksam!

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Familien-GmbH gründete eine zweite GmbH, der er seinen Anteil an der Familien-GmbH mit Verlust verkaufte. Das Finanzamt sah darin einen Gestaltungsmissbrauch (§42 AO) und wollte daher den Verlust beim Verkauf von Anteilen an eine eigene Gesellschaft steuerlich nicht anerkennen.Der Bundesfinanzhof hat jetzt gegen das Finanzamt entschieden. Nach Ansicht des BFH können Gesellschafter ihre Anteile verkaufen an wen sie wollen. Wenn dabei Verluste entstehen, so hat das zuständige Finanzamt diese Tatsache zu akzeptieren. Das gilt auch, wenn der Verkäufer das kaufende Unternehmen dominiert (BFH, 29.5.2008, AZ: IX R 77/06)
Quelle: Fischer & Partner LLP

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